Autor: Dipl.-Ing. René Fuchs 2019,  Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK)

Bestellungsgebiet: Schimmelpilze und Schadstoffe in Innenräumen

 

Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. René Fuchs

Ihr Partner für gesunde Innenraumluft

Berlin: 030-588 53 719     Hamburg  040-300 68502

 

mail@schimmelpilze-schadstoffe.de

 

Echter Hausschwamm 

und andere holzzerstörende Pilze in Gebäuden

Untersuchung, Überprüfung, Sanierung 

nach Schäden, vor Immobilienkauf oder Umbauten 

Echter Hausschwamm und andere holzzerstörende Pilze in Gebäuden Untersuchung, Überprüfung, Sanierung  nach Schäden, vor Immobilienkauf oder Umbauten

Zusammenfassung

 

Eine Besiedlung mit holzzerstörenden Pilzen ist immer die Folge sehr starker und langanhaltender Feuchtigkeitseinwirkung auf Holzbauteilen im Gebäude. Schwerpunkte der Besiedlung sind daher Dachträger, die Balkenköpfe der obersten Geschossdecke oder die Balken der Geschossdecke über den Kellerräumen in älteren Gebäuden mit feuchten Fundmenten.

In der Folge länger unbemerkt gebliebenen Wasserschäden oder bei ungenügender Trocknung können sich aber auch auf Holzbalkendecken mittlerer Geschosse Besiedlungen mit Holzzerstörern einstellen. Bei schadensbedingten Luftundichtheiten an unbelüfteten Pult- oder Flachdächern kann sich winterliches Kondenswasser durch undichte Leitungsdurchführungen oder Defekte an der Luftdichtheitsebene in der Dachkonstruktion ansammeln und durch die hohe Materialfeuchte Pilzbefall entwickeln, der dort innerhalb von 3-5 Jahren die Traghölzer zerstört. 

Anders als bei Schimmelpilzen stehen bei den holzzerstörenden Pilzen nicht die gesundheitlichen Gefährdungen für die Bewohner im Vordergrund, sondern die Verluste der Tragfähigkeit der Holzkonstruktion. In der Regel treten holzzerstörende Pilze jedoch nicht einzeln auf, sondern werden meist begleitet von Schimmelbefall an Holzoberflächen, der Lattenkonstruktion und in den Schüttungen. Bei älteren Schäden zersetzen Schimmelpilze die Myzelreste und Fruchtkörper der holzzerstörenden Pilze. In der Regel müssen die Schwammsanierungsmaßnahmen daher ergänzt werden um die Sicherungsmaßnahmen und Feinreinigungsarbeiten einer Schimmelpilzsanierung. 

Bei Leitungswasserschäden ist es die Regel, dass Gebäudeversicherungen die Sanierungsarbeiten für viele Arten holzzerstörender Pilze und Echten Hausschwamm vertragsgemäß ausschließen. Schimmelpilzsanierungsarbeiten sind jedoch bei den meisten Gebäudeversicherern in den Verträgen enthalten. Häufig muss dann eine kostenmäßige Trennung der Sanierungskosten erfolgen.

Nicht nur nach Schadensereignissen ist eine Pilzuntersuchung und Bestimmung sinnvoll, sondern auch zur Festlegung von Sanierungskosten vor Immobilienkauf oder Umbau.

 

Besiedlungen mit holzzerstörenden Pilzen in Gebäuden

Die am häufigsten auftretenden holzzerstörerenden Pilze in deutschen Gebäuden sind Naßfäuleerreger, wie Weißer Porenschwamm (Antrodia), Brauner Kellerschwamm, Ausgebreiteter Hausporling und andere. Auch eine Besiedlung mit echtem Hausschwamm ist nicht selten.

In der Gruppe der Weißen Porenschwämme werden in der Praxis nahverwandte Antrodia-Arten zusammengefasst, die eine ähnliche Lebensweise und ähnliches Erscheinungsbild aufweisen (Breitsporiger Weißer Porenschwamm, Schmalsporiger Weißer Porenschwamm, Reihige Tramete, Gelber Porenschwamm). Die Porenschwämme bevorzugen Nadelholz, besonders Fichte und Tanne, mit einer hohen Holzfeuchtigkeit (30-90%). Das Wachstum wird bei Abtrocknung eingestellt und der Pilz fällt in Trockenstarre, in der er mehrere Jahre ohne abzusterben überdauern kann, um bei erneuter Anfeuchtung wieder aufzuleben. Trockenes Holz wird nicht befallen. Typisch für Weiße Porenschwämme ist das eisblumenartige, fächerförmige Myzel. Die befallenen Hölzer weisen eine Braunfäule auf, die mit Würfelbruch einhergeht. Ähnlich wie der Hausschwamm bilden Antrodia-Arten Strangmyzel, das auch poröses, mineralisches Material, wie Mauerwerk durchwachsen kann.

Blättlinge zählen zu den Substratpilzen, das heißt, sie wachsen im Inneren des Holzes und der Befall bleibt daher oft lange unbemerkt. Wachstumsvoraussetzung ist feuchtes bis sehr feuchtes Holz, dann können Blättlinge in kurzer Zeit zu sehr starken Festigkeitsverlusten am Holz führen. Sie befallen bevorzugt Nadelhölzer und erzeugen eine Braunfäule als Innenfäule. Das Substratmyzel erscheint als weiß-gelbe Flocken, wird später orange bis braungelb.

Der BrauneKellerschwamm (Coniophora puteana) verursacht wie der Echte Hausschwamm eine Braunfäule des Holzes. Trotz der starken Zerstörungskraft wird er als ungefährlicher als der Echte Hausschwamm eingestuft, da er nicht in der Lage ist, im Strangmyzel Wasser und Nährstoffe über weite Strecken zu transportieren und Mauerwerkswände zu durchdringen. Für das weitere Pilzwachstum ist die Zufuhr des Wassers von außen (Wasserschäden, Mauerwerksfeuchtigkeit) erforderlich.

Die Weiche Gewebehaut wurde früher zur Familie der Rindenpilze (Corticiaceae) gezählt. Im Gegensatz zu den meisten anderen Rindenpilzen verursacht die Weiche Gewebehaut eine Braunfäule im Holz, die durch einen Würfelbruch gekennzeichnet ist.

In den letzten Jahren wurde die Art zur Gattung Leucogyrophana und damit zur Familie Coniophoraceae, wo auch die Gattungen Serpula und Coniophora zu finden sind, gezählt. In Gebäuden ist die Weiche Gewebehaut hauptsächlich in feuchten Dielen, Dachkonstruktionen sowie Fenstern und Türen anzutreffen.

Im Gegensatz zum Hausschwamm greift der Ausgebreitete Hausporling nicht auf trockene Konstruktionsbereiche über, da der Pilz keine Myzelstränge ausbildet und damit auf direkte Durchfeuchtung angewiesen ist. Mineralische Baumaterialien, wie Mauerwerk werden nicht durchwachsen. Trotzdem kann der früher Eichenporling genannte Pilz starke Zerstörungen in vergleichsweise kurzen Zeiträumen verursachen und die Tragfähigkeit von Holzkonstruktionen beeinträchtigen.

Der Muschelkrempling braucht zum Wachstum sehr hohe Feuchtigkeit und gilt als langsamwüchsig. Er verursacht wie der Echte Hausschwamm eine Braunfäule des Holzes die mit einer Gelb- oder Rotfärbung beginnt. Trotz der starken Zerstörungskraft wird er als ungefährlicher als der Echte Hausschwamm eingestuft, da er nicht in der Lage ist, im Strangmyzel Wasser und Nährstoffe zu transportieren und Mauerwerkswände zu durchdringen. Für das weitere Pilzwachstum ist die Zufuhr des Wassers von außen erforderlich (Wasserschäden, Mauerwerksfeuchtigkeit). Der Pilz stirbt nach der Austrocknung ab.

Tintlinge entwickeln helle, leicht sichtbare Fruchtkörper mit auffällig tintenähnliche, schwarze, schmierige Färbungen des Hutes nach dem Zerfall, und ein typisches, rostbraues Ozonium, das wie zottiger Wollfilz fest am Holz sitzt. Er tritt häufig bei nicht entdeckten oder sachgerecht sanierten Altschäden mit länger anhaltender Feuchtigkeit an Holzbauteilen, Schüttungen oder Gipskartonplatten auf. Die Holzzerstörung durch Weißfäule ist sehr gering.

Rindenpilze sind eine artenreiche Gruppe von Pilzen, die hauptsächlich im Freien an der Rinde von Bäumen wachsen, aber bei konstant hoher Feuchtigkeit auch in Folge von Wasserschäden in Gebäuden auftreten können. Der Befall auf den Holzbauteilen breitet sich jedoch nicht über die feuchten Bereiche hinaus aus.

Moderfäule ist ein Fäulnistyp an Holzbauteilen, der durch Ascomyceten, also eine Gruppe von Schimmelpilzen, verursacht wird und bei sehr hoher Feuchtigkeit entsteht. Das Holz verfärbt sich in der Folge dunkel und wird modrig-weich. Im abgetrockneten Zustand bildet sich kleiner Würfelbruch auf der Holzoberfläche aus.

Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) ist mit Abstand der gefährlichste und am schwierigsten zu bekämpfende Gebäudepilz. Er wächst auf Hölzern, zellulosehaltigen Materialien, wie Holz, Stroh, Fasermatten, Papier und Textilien. Das sich auf den befallenen Oberflächen ausbreitende Myzel ist anfangs weiß. Bei hemmenden Einflüssen, wie Licht, erhöhter Temperatur, Zugluft, verfärbt es sich zitronengelb, später violett. Die Altersfarbe ist amselgrau. Der Fruchtkörper des Hausschwammes ist meist ein orangsrotes, fleischiges Gebilde mit faltenförmigen Vertiefungen, dass an den Zuwachsrändern weiß ist und Wasser absondert. Die daraus freiwerdenden rostbraunen Sporen bedecken häufig die gesamten Oberflächen der Räume, in denen sich die Fruchtkörper befinden.

Ein entwickelter Hausschwammbefall kann über mehrere Meter langes Strangmyzel Nährstoff und Wasser von feuchten Gebäudeteilen bis in trockene Bereiche transportieren. Der Hausschwamm kann Mauerwerk und andere anorganische Baustoff durchdringen, wächst gerne durch Kanäle, Öffnungen im Mauerwerk und hinter Putzschichten.

Ein Hausschwammbefall ist in den meisten Bundesländern nicht mehr meldepflichtig. Die Hausschwammsanierung hat gemäß den Vorgaben in der DIN 68800-4 und dem WTA-Merkblatt E 1-2-03/D  zu erfolgen. Nicht fachgerechte Bekämpfungsmaßnahmen können zu einem schnellen Wiederbefall aus nicht abgetöteten Myzelteilen oder auskeimenden Sporen führen.

 

Sanierungen bei Befall mit holzzerstörenden Pilzen

Eine sachgerechte Sanierung holzzerstörender Pilze muss gemäß DIN 68800 Teil 4 vorgenommen werden. Es ist eine Fachfirma mit der Ausführung der Maßnahmen zu betrauen. 

Grundsätzlich wird zwischen einem Befall mit Echten Hausschwamm und allen anderen Befallsarten (Nassfäuleerreger) in der Vorgehensweise unterschieden:

Bei allen holzzerstörenden Pilzen außer beim Hausschwamm ist das Entfernen der befallenen Holzbauteile mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu den nicht befallenen Teilen sowie eine anschließende Imprägnierung der angrenzenden, verbleibenden und neuen Holzbauteile ausreichend: 

„Liegt Befall durch holzzerstörende Pilze vor, sind Oberflächenmyzel (Pilzgeflecht einschließlich Stränge) und Fruchtkörper zu entfernen. Alle befallenen Holzteile sind ein ausreichendes Stück über den sichtbaren Befall hinaus zu entfernen, und zwar um 0,3 m...“

In Ausnahmefällen, wenn sichergestellt werden kann, dass in den kommenden Jahren keine erneuten Anfeuchtungen stattfinden und der Bauherr mit dem Risiko einverstanden ist, können abgetrocknete, tragfähige Bauteile nur oberflächenbearbeitet und imprägniert verbleiben. Der Befall wird nach einigen Jahren der Austrocknung steril und nicht mehr lebensfähig sein. Auch bei diesen Arbeiten sind die Eingriffe in die Tragfähigkeit und Statik zu beachten. 

Beim Hausschwamm ist ein Sicherheitsabstand von 1 m zum letzten sichtbaren Befall vorgeschrieben und es müssen die angrenzenden Mauerwerksbauteile, benachbarte Hölzer und neu eingebaute Hölzer mit zugelassenen Schwammsperrmitteln behandelt werden. 

Bei den Arbeiten sind die Eingriffe in die Tragfähigkeit und Statik zu beachten, das Schadensausmaß sollte von einem geprüften Sachverständigen ermittelt, die Maßnahmen von ihm festgelegt und abgenommen werden.

 

Ziel einer Gesamtsanierung muss es also sein:

 

  1. Ein Bauwerk herzustellen, das unter mikrobiologischen und Holzschutz-Aspekten dem normalen, pilz- und schimmelpilzfreien Vorschadenszustand eines Altbaus entspricht.

 

  1. Abschießend eine Feinreinigung durchzuführen, um alle gesundheitsgefährdenden sporenbelasteten Stäube aus den wasserschadensgeschädigten Räumen zu entfernen.

 

  1. Im Sinne der Gesundheitsvorsorge sollten die Innenraumluftkonzentrationen und Oberflächenbeaufschlagungen an Schimmelpilzen und - bestandteilen in den beiden Etagen des Gebäudes auf unauffälligem Niveau liegen. 

 

  1. Nach Abschluss und Kontrolle der Pilzsanierungsarbeiten sollten bei der Wiederherstellung Tragfähigkeit und ausreichende Imprägnierung der Deckenkonstruktion gewährleistet sein. Ein Wiederaufbau sollte möglichst mit schimmelpilzresistenten Materialien erfolgen und eine regelmäßige Sichtkontrolle der Deckenunterseite erlauben. 


Da die Demontagearbeiten aufgrund der Dauer, Arbeitsverfahren und Keimzusammensetzung in die höchste Gefährdungsklasse „3“ nach BG Bau einzustufen sind, sollte die Sanierung von einem geprüften Fachunternehmen (Prüfungen BSS oder TÜV). 

In dem Sanierungsbereich sollten die Maßnahmen unter Einhaltung der in den Schimmelpilz-Leitfäden genannten Schutzmaßnahmen (Anzüge, Masken usw.), gerichtete Luftführung ausgeführt werden. Bei den Arbeiten sollten staubdichte Einmalanzüge mit Kapuze und Staubmasken mindestens P2 getragen werden. Es sollten keine sensibilisierten Personen, wie Allergiker oder Asthmatiker beschäftigt werden. Abschließend muss in den kontaminierten Bereichen des Gebäudes eine Feinreinigung vorgenommen werden, um wieder einen hygienisch einwandfreien Zustand herzustellen. 

Die technischen Details der Sanierungsausführung sollten in Zusammenarbeit zwischen Sachverständigem, ausführenden Firmen und Statiker erarbeitet werden.

 

Unsere Leistungen

Unser Sachverständigenbüro ist seit mehr 20 Jahren ein zuverlässiger und erfahrener Partner für die Untersuchung, Schadensabgrenzung, Bewertung und Sanierungsplanung. Über die Kooperationen zu Sanierungsfachunternehmen können passenden Konzepte und Lösungen und Kostenschätzungen erarbeitet werden.

 

 

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung oder ein Angebot.

Autor: Dipl.-Ing. René Fuchs 2019,  Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK)

Bestellungsgebiet: Schimmelpilze und Schadstoffe in Innenräumen

Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. René Fuchs

Ihr Partner für gesunde Innenraumluft

Berlin: 030-588 53 719

mail@schimmelpilze-schadstoffe.de

Zuletzt angesehen