Autor: Dipl.-Ing. René Fuchs 2019,  Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK)

Bestellungsgebiet: Schimmelpilze und Schadstoffe in Innenräumen

 

Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. René Fuchs

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Schimmelbefall und Holzzerstörer in Neubauten, Umbauten sowie in Dachstühlen in Berlin und Brandenburg

Kurzzusammenfassung:

In Neubauten, bei Aufstockungen und Umbauten besteht die Feuchteeinträge erhöhtes Risiko von Oberflächenbesiedlungen mit Schimmelpilzen, Bakterien oder holzzerstörenden Pilzen. Nachstehend sollen die verschiedenen Schadensszenarien dargestellt, rechtliche Ansprüche abgewogen und pragmatische Lösungen vorgestellt werden. Wir bieten in Berlin und Brandenburg unsere 20 Jahre Projekterfahrung für die Schadensdokumentation, Erarbeitung einer abgestimmten Sanierungslösung und eine vermittelnde Rolle zwischen Bauherren und Bauträger.

Warum ist das Schadensrisiko in Neubauten so hoch?

Durch die Bautätigkeit und die teilweise geöffnete Gebäudehülle besteht grundsätzlich ein erhöhtes Wasserschadens- und Kondenswasserrisiko: Niederschlagswasser durch behelfsmäßigen Schutz eindringen. Auf Winterbaustellen es außerdem zu starkem Kondenswasserausfall auf frisch eingebauten Putzen, Gipskartonverkleidungen und Holzträgern des Dachstuhls kommen. Zusätzliche Feuchteprobleme können durch nicht sachgerechte angeschlossene Luftdichtheitsebenen oder schadensbedingte Luftleckagen an Kabeldurchführungen, Abluftkanälen, Anschlüssen von Solaranlagen. Derartige Schäden werden oft erst einige Jahre nach Inbetriebnahme bemerkt, wenn Wasser aus Deckenverkleidungen läuft oder Holzbauteile durch Pilzbefall (Holzzerstörer) ihre Tragfähigkeit verlieren, zum Beispiel bei unbelüfteten Pultdächern.

Durch einen angepassten Bauablauf, ausreichende Abtrocknungszeiten, richtiges Feuchtemanagement, Zwischenreinigungen ohne Besen und Lüftungen sowie schnelle und sachgerechte Bearbeitung von Wasserschäden können die mikrobielle Folgeschäden minimiert oder vermieden werden.

Aus dem BGH-Urteil werden oft aus rechtlicher Sicht hohe Anforderungen an einen „schimmelpilzfreien Zustand“ abgeleitet, die in der Praxis nur schwer erreichbar und vor Gericht kaum durchsetzbar sind. Die berechtigten Ansprüche der Bauherrn, keine mikrobiologischen Vorschäden zu übernehmen, erfordern eine gründliche Untersuchung, eine saubere Schadensabgrenzung und seriöse Bewertung eine angemessene Sanierungslösung.

Das Erarbeiten und die Abstimmung einer gemeinsam von den Bauherrn und vom Bauträger getragenen Vorgehensweise der richtige Weg. Wenn man sich über den Sanierungsweg einig ist, können innerhalb weniger Wochen wirksame und nachhaltige Maßnahmen umgesetzt werden, die ein mangelfreies, hygienisch unbedenkliches Gebäudes zum Ergebnis haben. 

Gesundheitsgefahr durch Schimmel – Analyse der Keimzusammensetzung

Wenn dunklen oder farbigen Kolonien als sichtbare Anzeichen für mikobiologischen Befall auf Materialoberflächen erkennbar sind, ist von Sporenfreisetzung und Sekundärkontaminationen auszugehen. Eine staubdichte Abschottung der befallenen Räume und Gebäudeteile ist daher wichtig, ebenso wie das Vermeiden einer unkontrollierten Trocknung befallener Oberflächen mit der damit verbundenen Sporenfreisetzung.

Auf direkt wasserbeaufschlagten Leichtbauplatten, Holzoberflächen und organischen Fußboden- Schüttungen (Spelzenschüttung o.ä.) (Wasserschäden/ Rohbauschäden) dominieren meist typische Wasserschadenspilze, wie Stachybotrys, Chaetomium oder Trichoderma, die insgesamt als gesundheitlich kritischer eingestuft werden. Die Besiedlung von Kondenswasserschadensbereichen zeigt dominierend anspruchslosere Schimmelpilze, wie Cladosporium, Pencillium, Aspergillus oder Alternaria. Diese Pilze sind unter dem gesundheitlichen Aspekt der nicht ganz so kritisch einzustufen, wie die vorgenannten Wasserschadenskeime.

Lange Zeit sehr feucht stehende Holzbauteile des Daches (Schalbretter, OSB-Platten, Sparren) können in einigen Wochen eine Besiedlung mit holzzerstörenden Pilzen wie Porenschwämme (Antrodia sp.), Rindenpilze oder Ausgebreitetem Hausporling aufweisen. Diese können innerhalb weniger Jahre zu starken Zerstörungen an den Holzbauteilen und Verlust der Tragfähigkeit führen. Echter Hausschwamm wird in Dachaufbauten von Neubauten oder jungen Gebäude sehr selten angetroffen.

Bewertung von Schimmelpilzbefall Regelungen und Vorgaben Umweltbundesamt (UBA) u.a.

Es existiert keine verbindliche Vorgabe des Umweltbundesamtes oder der Baugesetzgebung zur üblichen mikrobiologische Beschaffenheit von Neubauten. Im aktuellen UBA-Schimmelleitfaden 2017 und in die nachgereichten erläuternden Veröffentlichungen des UBA wird Schimmelbefall am Dachaufbau von Spitzböden aus hygienischer Sicht unkritischer gesehen, niedrige Anforderungen der Nutzungsklasse III (Quelle Schimmelpilz-Leitfaden des UBA 2017):

Neben dieser hygienischen Bewertung stellt stärkerer Schimmelbefall in Neubauten oder Umbauten in rechtlicher Hinsicht einen sanierungsbedürftigen Mangel dar, weil sie nicht dem üblichen Lieferzustand entsprechen. Die baubeteiligten Gewerke und die Bauleitung bis zur Abnahme für die Schimmelfreiheit ihrer Leistung verantwortlich.

Wegen dieser etwas widersprüchlichen rechtlichen und hygienischen Bewertung ist eine sachkundige und seriösen gutachterliche Untersuchung, die Beprobung der richtigen Stellen, der Einsatz aussagefähiger Analyseverfahren von besonderer Bedeutung. Hiervon hängt ab, ob man innerhalb weniger Wochen eine saubere und nachhaltige Sanierungslösung ausgeführt hat oder über mehr als 5 Jahren vor einem Landgericht die Schadensbewertung und Sanierung diskutiert und in dieser Zeit das Gebäude nicht nutzbar ist.

Sanierungsziel sollten die üblichen Hintergrundkonzentrationen sein. Es sollten keine Mängel im Sinne unsanierter Vorschäden verbleiben, die vom normalen, unauffälligen Lieferzustand abweichen. Wichtig ist hierbei, dass auch getrocknete oder desinfizierte Befallsflächen bei späteren Untersuchungen noch mikroskopisch nachweisbar sind und zu gesundheitlichen Risiken oder merkantilem Minderwert im Verkaufsfall führen können.

Bei stärkeren Wassereinträgen und Überschwemmungen auf bereits eingebauter Fußbodenkonstruktion kann auch die Estrichtrittschalldämmung mit Schimmelpilzen und Bakterien besiedelt werden. Das Umweltbundesamt weist in der Fußbodenrichtlinie 2013 ausgehend von der UFOPLAN-Studie des LGA BW darauf hin:

In „Trittschalldämmungen im Neubau wurden im Median 10² KBE/g Schimmelpilze gemessen. Bei der Hälfte der Proben lag die Schimmelpilzkonzentration unter der Nachweisgrenze.“

Außerdem sollten keinen schadensbedingt erhöhten Konzentrationen an Indikatorkeimen vorhanden sein.

In der  UBA-Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Feuchteschäden in Fußböden (2013) /11/ für die Beurteilung einer mikrobiologischen Besiedlung der Trittschalldämmung werden folgende drei Stufen definiert:

„Eindeutige Besiedlung

Ein Nachweis für eine eindeutige Besiedlung mit Mikroorganismen liegt bei einer Materialprobe (Polystyrol, Mineralfaser) vor, wenn:

• eine Schimmelpilzkonzentration (insbesondere von Feuchteindikatoren) über 105 KBE/g nachweisbar ist und/oder

• mikroskopisch ein eindeutiges Wachstum mit Bakterien oder Schimmelpilzen (mit viel Myzel, Sporenträgern und vielen dazugehörenden Sporen) erkennbar ist.

Geringe Besiedlung

Ein Nachweis für eine geringe Besiedlung mit Mikroorganismen liegt bei einer Materialprobe (Polystyrol, Mineralfaser) vor, wenn:

• eine Schimmelpilzkonzentration zwischen 104 KBE/g und 105 KBE/g nachweisbar ist und/oder

• mikroskopisch vereinzelt Bakterien oder Schimmelpilze (mit wenig Myzel und wenig Sporen) erkennbar sind.

Kein Nachweis einer Besiedlung

Kein Nachweis für eine Besiedlung mit Mikroorganismen liegt bei einer Materialprobe (Polystyrol, Mineralfaser) vor, wenn:

• eine Schimmelpilzkonzentration unterhalb von 104 KBE/g nachweisbar ist und

• mikroskopisch keine Bakterien oder Schimmelpilze (mit vereinzeltem/ keinem Myzel und vereinzelten Sporen) erkennbar sind. Sind – auch in hoher Konzentration - nur Sporen ohne Myzel und Sporenträger vorhanden, handelt es sich ebenfalls nicht um eine Besiedlung sondern um eine Kontamination des Materials aus einem angrenzenden Schimmelpilzschaden oder aus der Luft.“

In Neubauten mit den erhöhten Anforderungen wegen des unauffälligen Neubauzustands würden bei nachweisbarem, signifikantem Befall von Estrichdämmungen wird eine Demontage und ein Austausch der Fußbodenkonstruktionen eher erforderlich werden als in Bestandsgebäuden. Durch eine technische Trocknung und desinfizierende Behandlung würde bei stärkerem schadensbedingten Befall kein normaler, mangelfreier Lieferzustand hergestellt werden können.

Sanierung holzzerstörender Pilze (Schwamm) in Neubauten oder Umbauten

Die Sanierung gegebenenfalls zusätzlich entstandener holzzerstörender Pilze muss von einer Fachfirma nach DIN 68800 Teil 4 vorgenommen werden. Hier sind verschiedene Varianten abhängig von der Art der Pilzbesiedlung, der Schadensintensität und verbliebenen Tragfähigkeit der Hölzer möglich: Abhobeln der verfaulten Oberflächenschichten, Austausch befallener Balken oder Balkenabschnitt mit entsprechendem Sicherheitsabstand zu den sichtbar befallenen Bereichen, bei Nassfäulerregern 30 cm und anschließenden Anlaschungen. Anschließend vorsorgliche Imprägnierung der angrenzenden Holzbauteile mit einem zugelassenen Mittel.

Ohne Vorschäden werden nicht belüfteten Dachkonstruktionen DIN 68800 in die niedrigste Gefährdungsklasse GK 0, müssen also wegen des geringen Risikos der Anfeuchtung und eindringender Insekten nicht fungizid oder insektizid imprägniert werden.

Die Sanierungsmaßnahmen an den Hölzern müssen von erfahrenen und zugelassenen Zimmererbetrieben ausgeführt werden und durch einen Sachkundigen für Holzschutz begleitet und abgenommen werden.

Sanierung Schimmelbefall in Neubauten oder Umbauten

Schimmelpilz-Sanierungsarbeiten sind in Deutschland streng geregelt.  Die Vorgaben der Berufsgenossenschaft DGUV 201-028 (früher BGI 858) und des Schimmelpilz-Leitfadens des UBA sind einzuhalten.

Durch sachgerechte Bearbeitung sollten schimmelbefallene Oberflächenschichten oder befallene Materialien (Primärbefall) möglichst vollständig entfernt werden. Die hierbei oder zuvor sedimentierten Sporen (Sekundärkontamination) müssen durch mehrstufige Feinreinigung entfernt werden.

Wichtig ist, die Sanierungsziele vor Beginn der Maßnahme zu definieren:

Ziel von Schimmelpilzsanierungen in Neubauten und Umbauten muss sein:

  1. Ein Bauwerk herzustellen, das unter mikrobiologischen Aspekten dem normalen Neubauzustand bzw. dem vertragsgemäßen Zustand bei Umbauten entspricht, also das weitgehend frei von primärem Schimmelpilzbefall und von schadensbedingt angelagerten Sporen und Fragmenten sein muss.
  1. Im Sinne der Gesundheitsvorsorge sollten die Innenraumluftkonzentrationen und Oberflächenbeaufschlagungen an Schimmelpilzsporen und - bestandteilen nach der Sanierung und abschließenden Feinreinigung auf unauffälligem Niveau liegen (Bewertungsbasis UBA-Leitfaden oder WTA 4-12 Ausgabe: 11.2016/D).

An den Holzbauteilen von Dachstühlen wird wegen des Aufbaus innerhalb von Stößen, Fugen und auf Balkenoberseite keine Bearbeitung vornehmen können und daher ist nur ein des Großteil 80-95% des vorhandenen Schimmelbefalls für die mechanische und chemische Bearbeitung erreichbar.

Bei der abschließende Feinreinigung, Vorreinigung aller Oberflächen mit H12/13-Staubsaugern bei gleichzeitiger Luftführung oder Luftfilterung und abschließender Feuchtreinigung.

Der Sanierungserfolg sollte durch eine messtechnische Sanierungskontrolle überprüft und dokumentiert werden:

  1. Visuelle Prüfung der früheren Befallsbereiche, Vollständigkeit der Demontage
  2. Messtechnische Reinigungskontrolle durch Luftmessungen und Oberflächenproben

Unser Ingenieurbüro bevorzugt bei unseren Sanierungsprojekten in Berlin und Brandenburg direktmikroskopische Verfahren, wie Partikelsammlung und Folienkontaktproben, durch die auch deaktivierte Sporen und Fragmente zuverlässig nachweisbar sind. Diese Analysen liegen innerhalb weniger Arbeitstage vor, so dass schnell eine Freigabe und die weitere Fertigstellung stattfinden kann.

Autor: Dipl.-Ing. René Fuchs 2019,  Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK)

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Literaturverzeichnis

/1/ W. Mücke, Ch. Lemmen: Schimmelpilze, Vorkommen, Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen, ecomed-Verlag Landsberg 1999

/2/ Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von        Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, „Schimmelpilz-Leitfaden“

       Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes 2002

       http://www.umweltbundesamt.de

/3/ Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, „Schimmelpilzsanierung-Leitfaden“

       Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes 2005

       http://www.umweltbundesamt.de

/4/ Dr. Regine Szewzyk, Umweltbundesamt Berlin, Fachvortrag beim 15. VDB-Pilztagung im Kloster Banz am 20.06.2011

„WHO Guidlines on dampness and mould“

/5/ Dr. Regine Szewzyk, Umweltbundesamt Berlin, Bauen im Bestand, Ausgabe 5/2013, Spezial: Sanierung von Feuchteschäden

/6/    VDI 4300 Bl. 1 : Messen von Innenraumluftverunreinigungen, Allgemeine Aspekte der Messtrategie, VDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft Bd 5, 1995

/7/    VDI 4300 Bl. 10 : Messen von Innenraumluftverunreinigungen, -Messstrategien zum Nachweis von Schimmelpilzen im Innenraum, VDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft, 2008

/8/  DIN-ISO 16000-1: Innenraumluftverunreinigungen - Teil 1: Allgemeine Aspekte der Probenahmestrategie (ISO 16000-1:2004); Deutsche Fassung EN ISO 16000-1:2006

/9/  DIN-ISO 16000-19: Innenraumluftverunreinigungen, Probenahmestrategie für Schimmelpilze (ISO 16000-19:2012)

/10/ DIN-ISO 16000-21: Nachweis und Zählung von Schimmelpilzen - Probenahme von Materialien (ISO/DIS 16000-21:2012)

/11/ Umweltbundesamt UBA, Handlungsempfehlung bei Feuchteschäden in Fußböden, Entwurf zur Diskussion, Entwurf 2013

/12/ Dr. Blei: Untersuchungen zu Desinfektionsmöglichkeiten und Richtwertermittlungen bei mikrobiellen Schäden in innenraumspezifischen Zementestrich- Fußbodenkonstruktionen, Umweltmed Forsch Prax 14 (5) 240 - 278, ecomed Medizin, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Landsberg
Blei, M.

/13/ Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BGI 858: Gesundheitsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung, 2006

/14/ Beurteilung von mikrobiell befallenen Materialien aus der Trittschalldämmung

Dipl. Biol. Nicole Richardson, ö.b.u.v. Sachverständige für Schimmelpilze und andere Innenraumschadstoffe, Sachverständigenbüro Richardson, Husemannstraße 17, 58452 Witten, Veröffentlicht in: AGÖF Kongress Reader September 2010

/15/ Umweltbundesamt UBA, : "Schimmelbefall in der Wohnung“

 Umweltbundesamt, Presseinformation26/2009

    /16/ Meider, Judith:

“Analysis of total cell count in building material - a new way to assess microbial contamination after water damages - Determining the microbiological total cell count in building material, using fluorescence microscopy with Acridine orange.“

 Healthy Buildings 2015 Europe, Eindhoven NL, Paper ID 583

/17/ AGÖF-LEITFADEN „Gerüche in Innenräumen – sensorische

      Bestimmung und Bewertung“

Entwurf des Geruchsleitfadens vom 12. September 2010
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute e.V.

/18/ VDI 3882 Blatt 1 (1992): Olfaktometrie; Bestimmung der

Geruchsintensität. Berlin: Beuth, VDI 3882 Blatt 2 (1994): Olfaktometrie

- Bestimmung der hedonischen Geruchswirkung, Berlin: Beuth

/19/ DIN 10950 Teil 1 (1999) und Teil 2 (2000):

Sensorische Prüfung, Berlin, Beuth

 

/20/ DIN 10961 (1996): Schulung von Prüfpersonen für sensorische

      Prüfung. Berlin: Beuth

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