Schimmelpilzuntersuchung und sachgerechte Schimmelpilzsanierung nach Wasserschäden in Berlin, Brandenburg und Hamburg

Autor: Dipl.-Ing. René Fuchs, , 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK)

Bestellungsgebiet: Schimmelpilze und Schadstoffe in Innenräumen,

TÜV-geprüfter Sachverständiger Schimmelpilzsanierung

IGU Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. René Fuchs

Ihr Partner für gesunde Raumluft

Aktualisierung: Februar 2021

 

Niederlassungen:

Berlin: 030-588 53 719 Hamburg: 040-83509004    Mobil: 0173 - 3157239     

 

mail@schimmelpilze-schadstoffe.de

 

Zusammenfassung

In Deutschland kommt es jedes Jahr zu mehr als 3 Millionen gemeldeten Wasserschäden, die meist von den Gebäudeversicherungen und ihren Vertragspartnern / Tochterfirmen reguliert und saniert werden. Abhängig von der Art des Wassers (Abwasser, Heizungswasser, Leitungswasser, Niederschlag) und den dabei angefeuchteten Baustoffen kann es unterschiedlich schnell zu mikrobiologischer Besiedlung mit Bakterien und Schimmelpilzen kommen. Wichtig ist eine schnelle Sicherung der Schadensbereiche und umgehende wirkungsvolle Trocknung.

Leichter besiedelbare Baustoffe, wie Gipskartonplatten, Holzfasermaterialien (Pressspan, OSB,  Naturfaserdämmplatten, bituminierte Spelzenschüttungen oder Papiertrennlagen, können innerhalb weniger Tage so stark verschimmeln, dass sie ausgetauscht werden müssen. Bei Wasserschäden in Fertighäusern und Holzhäusern sind wegen der eingesetzten Holz- und Holzfaserplatten die Schimmelschäden oft intensiver und schwerer zu sanieren.

Bei Fußbodendämmschichten aus Styropor oder Styrodur dauert die Schimmelbesiedlung länger. Hier kommt es nicht selten zu Diskussionen, ob eine Trocknung ausreichend ist, Desinfektionen sinnvoll sind oder ob der Fußbodenaufbau vollständig entfernt werden muss. Diese Entscheidung wird bei größeren Schäden oft durch Sachverständige getroffen, die Laborbefunde von Dämmschichtproben  auswerten und konkrete Maßnahmenempfehlungen erarbeiten. Basis hierfür Sanierungsplanungen sind die aktuellen Regelungen des Umweltbundesamtes und der Berufsgenossenschaft, die nachfolgend vorgestellt werden.

Größere Schimmelschäden können meist nur durch gutachterliche Untersuchungen und Beprobungen sachgerecht erfasst, dokumentiert und bewertet werden. Diese Untersuchungen erfolgen dann direkt nach Schadensfeststellung/ -meldung oder können durch eine nachgeschaltete Beweissicherung ggf. im Rahmen von Selbständiger Beweisverfahren an den zuständigen Landgerichten vorgenommen werden.

Dieses Informationsblatt stellt angepasste Untersuchungsstrategien und Sanierungen dar, sowie  aktuelle Bewertungskriterien und es wird auf die aktuelle Rechtsprechung verwiesen.

Außerdem enthält dieses Infoblatt eine kurze Beschreibung typischer Schadensfälle bei:

-        Wasserschäden in Fertighäusern und Holzhäusern

-        Wasserschäden in Bürobereichen, Hotels, Seniorenheimen mit Gipskarton-Leichtbauwänden

-        Wasserschäden an historischen Holzbalkendeckenkonstruktionen mit Dielen und Schüttung

-        Wasserschäden in Fertighäusern und Holzhäusern

-        Kondenswasserbildung und Schimmelsanierung in Kühlhäusern, Lagerhallen der Logistik

Aktuelle Vorgaben für sachgerechte Schimmelpilzsanierungen

Das Umweltbundesamt hat bereits seit 2002  im ersten Schimmelpilz-Leitfaden und 2005  im Schimmelpilz-Sanierungs-Leitfaden die Ziele und den Ablauf von Schimmelpilzsanierungen vorgegeben. Diese Veröffentlichungen wurden mit der Fußboden-Richtlinie 2013 („Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Feuchteschäden in Fußböden“)  dem neuen UBA-Leitfaden 2017 aktualisiert und erweitert („Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“.

https://www.umweltbundesamt.de/www.umweltbundesamt.de/schimmelleitfaden

Diese UBA-Leitfäden haben zwar keinen Gesetzescharakter, sind jedoch durch die Anerkennung von den meisten Fachleuten und Sachverständigen sowie durch die aktuelle Rechtsprechung bestätigt worden und gelten als inzwischen als anerkannter Stand der Technik.

In allen Leitfäden werden Schimmelbefallsstellen, die als größer 0,5m² in die höchste Schadenskategorie „3“ eingestuft. Für diese Schadenskategorie gelten dann besondere Schutzmaßnahmen und Sanierungsvorgaben. Diese Schäden sollten nur von spezialisierten Firmen saniert werden. Die sachgerechte Demontage und nachgeschaltete Feinreinigung sollte messtechnisch nachkontrolliert werden (Freimessung nach WTA-Merkblatt Merkblatt 4-12 (2016). Im Regelfall sollten in Aufenthaltsbereichen von Gebäuden die  schadensbedingt befallenen Materialien ausgebaut und die freigewordenen Kontaminationen (Sporen, Fragmente, Stoffwechselprodukte) durch eine abschließende Feinreinigung entfernt werden.

Nach heutigem Kenntnisstand kann nicht abschließend festgestellt werden, welche Bestandteile eines mikrobiologischen Befalls für gesundheitliche Wirkungen verantwortlich sind. Bei aktivem Schimmelbefall oder unsachgemäß sanierten Schäden, zum Beispiel bei technischer Trocknung ohne Abschottungen, Sporenausbreitung oder bei verbliebenen Befallsflächen nach Abschluss von Sanierungsmaßnahmen können Allergiker und Asthmatiker eine deutliche Symptomverschlechterung erfahren.

Da eingetrocknete,  desinfizierte Schäden eine Abweichung vom Normalzustand oder Vorschadenszustand sein können, weist das Umweltbundesamt darauf hingewiesen, dass bei starkem Schimmelbefall oder Fäkalbakterien oder verbleibenden Gerüchen in der Regel ein Abbruch der Fußbodenaufbauten vorgenommen werden muss.

Das Umweltbundesamt schlägt im Schimmelpilz-Leitfaden 2017 Nutzungsklassen für Räume vor. Hieraus ergeben sich abweichende Vorgaben für die Schimmelpilzsanierung.

Für die Räume der Nutzungsklassen III (Abstellräume) oder IV (luftdicht abgeschlossene Hohlräume in der Bausubstanz Dach, Keller, Fassade) kann sich eine geringere Sanierungsdringlichkeit ergeben, wenn ganz sicher ist, dass ein Luftkontakt zu den Aufenthaltsbereichen dauerhaft ausgeschlossen werden kann.  Für Sachverständige wird es schwierig sein, Abdichtmaterialien oder Sanierungsvarianten zu finden, die für eine jahrzehntelange Dichtheit gegenüber Schimmelpilzbestandteilen geprüft und zertifiziert sind.

Es ist außerdem zu beachten, dass der Schimmelpilz-Leitfaden des Umweltbundesamtes ausschließlich hygienische Bewertung vornimmt. Werkrechtliche oder versicherungsrechtliche Aspekte können dazu führen, dass Bauherrn, Gebäudeeigentümer, Versicherungsnehmer eine Wiederherstellung des mangelfreien Vorschadenszustandes fordern, dann wären Abschottungen allein nicht ausreichend.

Eine nicht sachgerechte Sanierung birgt stets mit dem Risiko von hohen Mehrkosten durch erneuten Auszug der Nutzer, Wiederholung von Sanierungsschritten, eventuellen finanziellen Nachforderungen und möglichen langwierigen Rechtsstreiten verbunden.

Befallsrisiko bei verschiedenen Materialien, Bewertung von Schimmel in der Fußbodendämmung

Bei Verdacht von Feuchte- und Schimmelschäden sollten die Baufeuchtewerte im Fußbodenaufbau und Wandsockelbereichen ermittelt und in einem Grundrissplan dokumentiert werden. Im Fall von Leitungsleckagen kann die zuständige Gebäudeversicherung eingeschaltet werden, die dann in der Regel eine Firma mit der Leckageortung beauftragen wird. Die undichten Leitungen, Armaturen, Duschanschlüsse etc. werden dann in der Regel durch diese lokalisiert und instandgesetzt. Bei Verdacht einer Schädigung von Mobiliar muss auch die Hausratversicherung der Bewohner informiert werden. Falls in Neubauten, bei Gebäuden innerhalb der Gewährleistungsfrist oder bei Umbauten Schäden auftreten, kann ggf. die Berufshaftpflicht der verantwortlichen Firma bei der Schadensregulierung in Anspruch genommen werden. Hierzu, sind die Verursacher fristgerecht und mit ausführlicher Dokumentation schriftlich über das Schadensereignis zu informieren. Zu Schimmelschäden in Neubauten informiert das IGU-Infoblatt (https://www.fuchs-ingenieure.com/schimmelpilze/neubauschaeden/).

Bei länger anhaltenden Feuchteschäden können auch auf biologisch beständigeren Materialien, wie Styropor-Trittschalldämmungen oder Wandputzen Schimmelpilzen und Bakterien wachsen. Ein geringeres Schimmelbefallsrisiko weisen Polyurethanhartschaum-Dämmungen auf. Auf derartigen Dämmschichten dominieren meist Bakterien. Weitaus höher ist das Schimmelbefallsrisiko bei organischen Materialien, wie Kartonschichten von Leichtbauplatten (Gipskarton), Fermazell- oder Pressspanplatten. Hier reicht oft eine kurze Feuchtigkeitseinwirkung für großflächige und kritische Befallsentwicklung.

Auf sehr feuchten zellstoffhaltigen Schichten wie sie in Fertighäusern, Holzhäusern, Dachkonstruktionen eingesetzt werden, können sich gesundheitlich besonders kritische Schimmelpilze, wie Stachybotrys oder Chaetomium bilden. Neben einer Keimbelastung können auch starke Geruchsbelastungen durch MVOC oder Abspaltungsprodukte aus den Baumaterialien möglich sein.

Nach neueren Untersuchungen von MEIDER und TRAUTMANN wurden folgende Konzentrationsbereiche für die Bewertung von Dämmschichten ermittelt:

Bewertungshilfe für KBE-Konzentrationen [KBE/g, bei 25 °C Inkubation] und GZZ-Konzen­trationen [Zellen/g] für Polystyrol (EPS)-, Mineralfaser (KMF)- und Putzproben (Quelle: Trautmann, C. und Meider, J in: Kraus-Johnsen, I. (Hrsg.): Schimmelpilz-Handbuch, Bundesanzeiger-Verlag, Köln, 2018)a

Bewertungs-kategorie

Methode

Hintergrund b

Kontamination/
Besiedlung nicht abgrenzbar b

Besiedlung b

starke
Besiedlung b

KBE - Pilze

≤ 5,0 x 103

> 5,0 x 103 - 5,0 x 104

> 5,0 x 104 - 5,0 x 105

> 5,0 x 105

KBE - Bakterien c

≤ 1,0 x 104

> 1,0 x 104 - 5,0 x 105

> 5,0 x 105 - 5,0 x 106

> 5,0 x 106

GZZ - Pilze

≤ 3,0 x 105

> 3,0 x 105 - 1,0 x 106

> 1,0 x 106 - 1,0 x 107

> 1,0 x 107

GZZ - Bakterien

≤ 3,0 x 106

> 3,0 x 106 - 2,0 x 107

> 2,0 x 107 - 2,0 x 108

> 2,0 x 108

 

a    EPS-, KMF- und Putzproben gehören zu Materialproben mit einer mittleren Nährstoffverfügbarkeit. Ist die Nährstoffverfügbarkeit einer Materialprobe höher (z.B. Holzwerkstoffe, cellulosehaltige Materialien) oder niedriger (z.B. Beton/Estrich), sind die genannten Kategorien nur eingeschränkt gültig (siehe Tabellen zu weiteren Materialien in o.g. Veröffentlichung).

b    Die Konzentration kultivierbarer Mikroorganismen kann durch Einflüsse wie Desinfektions- oder Trock­nungsmaßnahmen reduziert sein. Ebenso ist bei abgetrockneten Schäden mit zunehmendem Alter eine verminderte KBE-Konzentration zu erwarten. Dies sollte bei der Beurteilung der Kultivierungsergebnisse berücksichtigt werden. Bei Verdacht auf die genannten Einflüsse sollte zusätzlich eine mikroskopische Untersuchung erfolgen, um Fehlbewertungen auszuschließen.

c    Bewertungen für Bakterien gelten nicht für Mineralfaser-Proben, siehe hierzu Tabelle „Orientierungshilfe für KBE-Konzentrationen [KBE/g] von kultivierbaren Bakterien für häufige Materialtypen“.

Nach Bohrkernbeprobungen liegen die ersten mikroskopischen Befunde meist schon 2 - 3 Tage nach dem ersten Ortstermin vor (Mikroskopie von Folienkontaktproben oder Gesamtzellzahlbestimmung), Auf dieser Basis kann ein fachkundiger Sachverständiger ein angepasstes Sanierungskonzept erarbeiten.

Nach Abstellen der Feuchteursache kann durch eine schnelle und wirksame technische Trocknung das Schadensrisiko oft minimiert und eine Stabilisierung der Situation herbeigeführt werden. Bei Schimmelpilzverdacht sollte eine Saugtrocknung bzw. Saug-Druck-Trocknung mit Abluftfilterung ausgeführt werden.

Erstmaßnahmen, Ablauf einer Schimmelpilzsanierung und der Feinreinigung

Die wirkungsvollste Maßnahme beim Feststellen von Feuchteschäden mit Schimmelpilzverdacht ist das Errichten von staubdichten Folienabklebungen zur Sicherung des Sanierungsbereiches und zum Schutz der angrenzenden Räume und Gebäudebereiche. Wird diese Erstmaßnahme nicht vorgenommen, kann es bei den weiteren Trocknungs- und Bearbeitungsschritten leicht zu Sporenverfrachtungen und einer Vervielfachung des Reinigungsaufwandes kommen. Falls offene Treppenhäuser vorhanden sind, verteilt sich die Luft über mehrere Geschosse, Sporenkontaminationen sammeln sich dann nicht selten im obersten Geschoss, in dem sich in Einfamilienhäusern oft die Schlafzimmer und Kinderzimmer befinden.

Die Sanierungsmaßnahmen richten sich nach der Befallsgröße und Schadenseistufung:

Zitate aus „Schimmelpilz-Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ (Umweltbundesamt 2017)

Kategorie 1: Normalzustand bzw. geringfügiger Schimmelbefall. Sofortmaßnahmen sind in der Regel nicht erforderlich. Die Ursache sollte erkannt und Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Typische Beispiele für geringfügigen Schimmelbefall sind mit Schimmel bewachsene Dichtungen in Bädern und an Fensterfugen oder Schimmelwachstum auf Blumenerde.

Kategorie 2: Geringer bis mittlerer Schimmelbefall. Die Freisetzung von Schimmelbestandteilen sollte zeitnah unterbunden, die Ursache des Befalls mittelfristig ermittelt und abgestellt sowie der Schimmelbefall beseitigt werden.

Kategorie 3: Großer Schimmelbefall. Die Freisetzung von Schimmelbestandteilen sollte unmittelbar unterbun­den und die Ursache des Befalls kurzfristig ermittelt und beseitigt werden.“

Eine sachgerechte Schimmelpilzsanierung der Schadenskategorie „3“ lässt sich grundsätzlich wie folgt gliedern:

  1. Beheben der Schadensursache (Instandsetzungsarbeiten)
  2. Herstellen von staub- und sporendichten Abschottungen, Aufbau einer Zugangsschleuse aus Folien vor dem Arbeitsbereich, ggf. ergänzt durch eine technische Luftführung / Luftfilterung für die Reduzierung der Sporenkonzentrationen im Bereich
  3. Weitestgehender Ausbau der mit Schimmelpilzen befallenen Materialien gemeinsame Sichtkontrolle bezüglich des vollständigen Ausbaus aller Befallsflächen, Versiegelung unzugänglicher Befallsflächen
  4. sorgfältige Feinreinigung aller Oberflächen der Wände, Decken, Böden mit H12-Saugern und eine mehrstufige Feuchtreinigung mit desinfizierenden Zusätzen
  5. messtechnische Sanierungskontrolle der Raumluft und der Oberflächen zur Überprüfung des Reinigungserfolges (Partikelsammlung),
  6. Abbau der Schutzeinrichtungen nach Freigabe des Sanierungsbereiches, bauliche und renovierungsmäßige Wiederherstellung der Oberflächen

Die Schutzmaßnahmen und Sanierungsarbeiten sollte von einer Sanierungsfachfirma unter Einhaltung der Vorgaben der DGUV 201-028 „Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung“ (BG Bau 2016)vorgenommen werden.

Bei größeren Schimmelpilzschäden empfiehlt es sich die Maßnahmen ingenieurmäßig begleiten und dokumentieren zu lassen muss der Sanierungserfolg messtechnisch überprüft und dokumentiert werden.

Erst wenn die Demontage vollständig war und dies durch Sichtkontrollen bestätigt wurde, können die abschließenden Feinreinigungsmaßnahmen ausgeführt werden.

Feinreinigung bedeutet das Absaugen aller Oberflächen im Sanierungsbereich mit Feinstaubsaugern (H12/13) und anschließendes Abwaschen mit wässrigen Lösungen. Der Einsatz desinfizierender Zusätze oder deren Versprühen (Fogging) ist nicht erforderlich und meist auch nicht wirksam. Eine gerichtete Luftführung oder Luftfilterung während der Demontage reduziert die luftgetragenen Sporen und erleichtert später die Reinigung. Ziel der Feinreinigung sollte hierbei eine weitgehende Normalisierung der Sporenkonzentrationen vor Beginn der Wiederherstellungsarbeiten und Malerarbeiten sein. Die Sporen und Fragmente müssen unabhängig davon, ob sie abgetötet wurden, weggereinigt werden.

Gebäudeversicherungen sind nach aktueller Rechtsprechung in der Regel verpflichtet, Schimmelpilzsanierung in Folge versicherter Wasserschadensereignisse mit zu übernehmen. Der zeitweise Ausschluss von Schimmelpilzsanierungen war rechtlich nicht durchsetzbar, weil nachfolgender Schimmelpilzbefall bei längerer Wassereinwirkung ein regelmäßig zu erwartender Folgeschaden ist. Bei einem Eigentümer oder Versichererwechsel ist auch bei späterer Schadensfeststellung erst einmal der aktuelle Gebäudeversicherer für die Sanierung zuständig („Erstentdecker-Theorie“).

Messtechnische Kontrolle und Dokumentation des Sanierungserfolges

Der zuvor zitierte UBA-Leitfaden empfiehlt, vor Wiederherstellung und Wiedereinrichtung der Räume den abschließenden Sanierungserfolg durch Kontrollmessungen überprüfen zu lassen. Die Abschottungen sollten bis zum Nachweis einer erfolgreichen Sanierung bestehen bleiben. Im Falle eines vorzeitigen Abbauens besteht die Gefahr einer Sporenverfrachtung.

In der Regel wird durch den Sachverständigen eine Raumluftmessung mit einem Objektträger (Partikelsammlung auf Holbachobjektträger) vorgenommen, ergänzt durch Folienkontaktproben oder RODAC-Abdruckproben von Oberflächen. Durch die direktmikroskopischen Verfahren können auch abgetötete oder eingetrocknete Schimmelbestandteile erfasst werden. Eine Kombination verschiedener Prüfmethoden erhöht sich Aussagefähigkeit der Messungen.

Die Messvorschriften und Richtwerte sind im WTA-Merkblatt dargestellt.

Tabelle : Bewertungskriterien (Basis: Auswertung diverser Labormessungen) zur Beurteilung des Feinreinigungserfolges durch Referenzmessung der Raumluft

              Quelle: WTA Merkblatt 4-12 Ausgabe: 11.2016/D

 

 

Kriterium


Pilztyp

vor Mobililsierung
[Sporen/m3]

nach Mobililsierung
[Sporen/m3]

Typ Aspergillus/Penicillium

300

800

Chaetomium

50

100

Hyphenstücke

100

200

Typ Stachybotrys

20

50

Typ Scopulariopsis/Doratomyces

100

200

 

Nur auf MVOC-Messungen sollte bei der Sanierungskontrolle verzichtet werden, weil die Konzentrationen der mikrobiellen Stoffwechselprodukte oft auch nach Sanierungen längere Zeit erhöht bleiben.

Bei Nichteinhaltung der Richtwerte sind die angrenzenden Materialien bezüglich Befallsresten zu analysieren beziehungsweise ist die Feinreinigung zu wiederholen.

Die Kontrolluntersuchung bringt für die Nutzer und Eigentümer von Gebäuden die Sicherheit nach Abschluss der Maßnahmen nun vollständig sanierte und gesundheitlich unbedenkliche Räume zu übernehmen.

Besonderheiten bei Schimmelpilzsanierungen in Fertighäusern und Holzhäusern

Der Neubau von Fertighäusern und Häusern aus Holzständerkonstruktionen bei Einfamilienhäuser, Kindergärten und Schulen weist steigende Tendenz auf. Die Naturmaterialien haben unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und des Wohnkomforts Vorteile. Bei Wasserschadensereignissen sind die verbauten Holzmaterialien sowie die Leichtbaukonstruktionen an Wänden und Decken aus Gipskarton, OSB-, Presspan- oder Fermazellplatten jedoch sehr gute Nährböden für  Schimmelpilzbesiedlungen. Durch die nicht luftdicht ausgeführten Wand- und Deckenkonstruktionen besteht außerdem ein höheres Risiko einer Sporenverfrachtung als in Massivgebäuden. Durch Schächte, Versorgungskanäle, Steckdosen etc. findet ein Luftaustausch statt, bei dem zur Sporenverfrachtung kommen kann.  

Bei nicht unterkellerten Gebäuden verteilt sich das durch Leckagen ausgetretene Wasser oft auf der Bodenplatten und steigt kapillar in den Wänden auf, Leichtbauplatten, innenliegende Dämmungen und Tragholzkonstruktionen können verschimmeln, ohne dass die Bewohner die Schäden hinter den Verkleidungen bemerken. Bei langer Feuchteeinwirkung können sich auf Traghölzern und Holzfaserplatten außerdem holzzerstörende Pilze wie Echter Hausschwamm, Weißer Porenschwamm oder andere Naßfäulepilze entwickeln, die nach DIN 68800 Teil 4 zu sanieren sind. Bei Sanierungsarbeiten in älteren Häusern Errichtung vor 1985 sind mögliche schadstoffhaltige Materialien bei der Sanierung zu beachten (Asbest in Fußbodenbelägen, krebserregende Mineralfaserdämmungen in den Leichtbauwänden, Holzschutzmittel: https://www.fuchs-ingenieure.com/schadstoffe/fertighaus/)

Bei Wasserschäden an Bestandsgebäuden wird die Gebäudeversicherung die Sanierungskosten übernehmen. Bei Neubauten können Ausführungs- oder Planungsmängel die Ursache sein und es kann sich um Haftpflichtschäden der Ausführenden, des Bauunternehmens oder des bauüberwachenden Architekten handeln.

Die Sanierungsmaßnahmen in Fertighäusern und Holzhäusern sind oft aufwendig, aber die Schutzmaßnahmen, Sanierungsabläufe und Sanierungskontrollen entsprechen den oben genannten Vorgaben des Umweltbundesamtes und der Berufsgenossenschaft. Meist ist es sinnvoll, die Hersteller und Handwerksfirmen bei der Sanierung und Wiederherstellung miteinzubeziehen, weil die ihre Hauskonstruktionen und Systemanschlüsse, Luftdichtheitsebenen, Fensteranschlüsse usw. am besten kennen.

Schimmelpilzsanierungen nach Wasserschäden an historischen Geschossdecken aus Holzbalkenkonstruktionen mit Schüttungen und aufgelegten Fußbodendielen

In Gebäuden aus den Baujahren vor 1940 bestehen die Geschossdecken mit Ausnahme der Kellerdecke oftmals noch aus einer Holzbalkenkonstruktion mit eingelegten Schüttungen aus Sand, Schilf-Lehm- und Schalbrettern. Die Unterseite der historischen Dielenbodenbeläge mit den Kontaktflächen zu den Schüttungen verschimmeln oft schnell und intensiv, ebenso wie die Schüttungen selbst mit ihren Naturmaterialien.

Sand- und Lehmschüttungen können ausgetretenes Wasser gut speicherrn und sind nur schwer zu trocknen. Das Einblasen von Luft in diese Deckenkonstruktionen (technischen Trocknung) ist mit einem hohen Risiko der Sporenfreisetzung verbunden, sollte also nur vorgenommen werden, wenn die Sanierungsbereiche ungenutzt und frei von Inventar sind und wenn funktionierende luftdichte Abschottungen zu angrenzenden Räumen und Luftfiltergeräte aufgebaut wurden.

Nicht ausreichend getrocknete Feuchteschäden an den Schüttungen und Holzträgern können genau wie Allmählichkeitsschäden zu Befall mit holzzerstörenden Pilzen führen (Naßfäulepilze oder Echter Hausschwamm). Die Fäulnis an den Trägern wird oft erst festgestellt, wenn die Tragfähigkeit nachlässt, Deckenbereiche oder Fußböden sich absenken.

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Schimmelpilzsanierungen müssen bei der Sanierung holzzerstörender Pilze nach DIN 68800 Teil 4 meist auch Teile der Holzkonstruktion durch Zimmermannsfirmen ausgetauscht werden. Wichtig hierbei ist, dass Gebäudeversicherungen in der Regel alle Schimmelpilzsanierungsmaßnahmen vertragsgemäß übernehmen.

Die Sanierung von Hausschwamm und anderen Naßfäulepilzen ist jedoch auch wenn sie durch den Wasserschaden entstanden ist bei den allermeisten Versicherungen ausgeschlossen, weil Hausschwammbefall kein häufiger und typischer Folgeschaden von Wasserschadensereignissen ist, nur in weniger als ein Promille der Wasserschäden treten holzzerstörende Pilze auf (Ausschluss auf Basis der „Schwammklausel“ OLG Koblenz - 13.01.2006 - AZ: 10 U 145/03). https://www.fuchs-ingenieure.com/hausschwamm/

Schadenserkundung und Schimmelpilzsanierungen an Leichtbauwänden aus Gipskartonplatten insbesondere in Bürobereichen, Hotelzimmern und Seniorenheimen

In neueren Bürogebäuden, Gewerbeobjekten sind wie in den Wohnbereichen von Seniorenheimen und Hotelzimmern viele Innenwände aus Gipskartonkonstruktionen aufgebaut. In Hotels und Alten- und Pflegeheimen kommt dazu, dass sehr viele Installationen für Waschbecken, Duschen in den einzelnen Bädern das Schadensrisiko erhöhen. Auch hier können Wasseraustritte und die Ausbreitung auf den betonierten Geschossdecken lange unbemerkt bleiben. Das Wasser läuft dann oftmals über die Installationsschächte bis in den Keller ab. Dichte Glasfasertapeten und Anstriche verhindern das Durchfeuchten der Leichtbauplatten und führen erst spät zu einer Schadensfeststellung.

Auf den Gipskartonplatten bilden sich in den Sockelbereichen mit direkter Wasseranfeuchtung in der Regel schwarze und graue Schimmelkolonien, auf denen die Schimmelpilz-Gattungen Stachybotrys und Chaetomium dominieren. Außerdem sammelt sich hinter den Leichtbauwänden schadensbedingt erhöhte Luftfeuchte und führt in den höheren Bereichen der Leichtbauwände zur Bildung von typischen Kondenswasserpilzen der Gattungen Penicillium, Aspergillus, Acremonium. Die Sporen der Schimmelpilze werden sind luftgetragen und können auch in 2 m über den sichtbar verschimmelten Sockelbereichen zu Sekundärkontaminationen in der eingelegten Dämmwolle oder auf den Platteninnenseiten führen. Auch die Schaumstoffranddämmstreifen zwischen Gipskartonplatten und Estrichrand sind oft mit Schimmel besiedelt und müssen ausgebaut werden.

Die Schwierigkeit für Sachverständige und Sanierungsfirmen besteht bei vielen Leichtbauwänden im Schadensbereich darin, die Befallsstellen an den Gipskartonplatten vollständig zu erfassen, denn teilweise stehen die Platten direkt auf der Rohdecke, teilweise verhindern schon wenige Millimeter Luftspalt aufsteigende Feuchte und Schimmelbefall. Die Verteilung des Wassers auf der Rohdecke ist unterschiedlich und wird durch Absenkungen und Gefälle beeinflusst. Wir untersuchen die Schadensbereiche durch Bauteilöffnungen im Gipskarton, Sichtkontrolle der Sockelbereiche, Luftproben aus den Leichtbauschalen und Endoskopie.

Bei der Sanierung sind die oben genannten Schutzmaßnahmen und Arbeitsschritte zu beachten. Die Leichtbaukonstruktionen und eingelegten Dämmungen sind mit ausreichendem Abstand zu den sichtbaren schadensbedingten Anfärbungen und Verschimmelungen auszubauen.

Umgang mit Kondenswasserbildung und Schimmelbefall auf Betonbauteilen und Decken in Gewerbehallen, Kühlhäusern, Lagerhallen

– schnelle und wirkungsvolle Schimmelpilzsanierung in der Logistikbranche

In den vergangenen Jahren haben wir verschiedene Schimmelsanierungen in Neubauten von Gewerbehallen, genutzten Logistik-Lagerhallen und Kühlhäusern betreut.

Die Betonoberflächen der Wände und Unterseiten der Trapezblechdecken der Hallen haben materialbedingt ein geringes Befallsrisiko. Trotzdem kann es bereits nach wenigen Monaten der Nutzung hier zu großflächige Verschimmelungen kommen, die der Lebensmittellagerung und einem gefährdungsfreien Betrieb für die Mitarbeiter nicht vereinbar sind, also saniert werden müssen.

Durch das Transport- und Lagergut, zum Beispiel Obst und Gemüse in Kisten und auf Paletten werden Verschimmelungen und Erdanhaftungen eingetragen. Durch die Transportbewegungen, den Staplerbetrieb, die Umschichtung von Kisten und Paletten, teilweise auch Verfärbungen und Verschimmelungen aufweisen, können sich auf den Oberflächen starke Staubablagerungen mit Sporenanteilen bilden. Da in den Lagerhallen und Kühlhäusern oft nur die Fußbodenflächen regelmäßig gefegt und feucht gereinigt werden, bilden sich auf Wand- und Deckenoberflächen organische Ablagerungen, die zusammen mit zeitweiligen Kondenswasseranfeuchtungen dann zu großflächigen Besiedlungen mit Kondenswasserpilzen führen.

Die Kondenswasserbildung wird dort am stärksten sein, wo die Bauteilauskühlungen zu Taupunktunterschreitungen führen, vor den Auslässen der Kühlaggregate, an den kälteren Wandflächen und an den Oberflächen der Tore, wo warme Außenluft auf kalte Hallenbauteile trifft.

Bei den von uns betreuten Sanierungen wurden die Befallsflächen in einem ersten Schritt mit Feinstaubsaugern vorgereinigt und dann mit einem chemischen Präparat und mechanischer Bearbeitung Schimmelbefall, Staubablagerungen vollständig entfernt. Teilweise mussten die Schalöle von den Betonplatten durch vorgeschaltete Entfettung beseitigt werden.

Mit Hubwagen und Gerüsten können durch diese Sanierungsmaßnahmen innerhalb weniger Stunden 20-50 laufende Meter Wandfläche saniert werden. Die Maßnahmen werden nur dauerhaft erfolgreich sein, wenn die Taupunktunterschreitungen auf den Wand- und Hallendeckenunterseite durch angepassten Anlagenbetrieb der Kühlaggregate vermieden werden und die Staublast in den Hallen durch Verbesserung der Reinigungsmaßnahmen reduziert wird.

IGU Ingenieurbüro

Dipl.-Ing. René Fuchs

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Ähnliche Themen zu Schimmelpilzsanierungen auf unserer Homepage:

Neubauschäden:                                            https://www.fuchs-ingenieure.com/schimmelpilze/neubauschaeden/

Schimmelpilzsanierung:                                 https://www.fuchs-ingenieure.com/schimmelpilze/

Schimmel in Kitas und Schulen:   https://www.fuchs-ingenieure.com/schimmelpilze/schimmel-in-kitas-und-schulen/

Hausschwammsanierung:                              https://www.fuchs-ingenieure.com/hausschwamm/

 

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